Evangelisch werden

Wiedereintritt in die Evangelische Kirche

Wiedereintritt in Kirche, Motiv: Füße

Sie waren aus der evangelischen Kirche ausgetreten und möchten nun wieder eintreten.

Sie möchten nach einer Zeit des Abstandes oder aufgrund neuer Erfahrungen wieder in die Kirche aufgenommen werden? Kein Problem! Sie können diesen Schritt bei einem Pfarrer / bei einer Pfarrerin oder bei einer anerkannten Kircheneintrittsstelle tun.

Wenn Sie sich an einen Pfarrer / eine Pfarrerin gewandt haben, wird er / sie ein oder auch mehrere Gespräche mit Ihnen führen. Diese Gespräche können beratenden, informierenden oder klärenden Charakter haben.

Ihre Wiederaufnahme kann in einem Gottesdienst gefeiert werden oder in einer kurzen Aufnahmezeremonie in Gegenwart vor zwei Mitgliedern des Kirchenvorstandes.

Übrigens:
Mitglied der Kirche wird man durch die Taufe. Wer getauft ist, gehört unwiderruflich zur Gemeinschaft mit Jesus Christus und zur Gemeinschaft derer, die an Jesus Christus glauben.

Eigentlich gibt es also keine „Kündigung“, keinen Austritt aus der Gemeinschaft der Gläubigen. Deshalb findet auch beim Wiedereintritt keine zweite Taufe statt. Wenn man in Deutschland von Kirchenaustritt spricht, dann ist lediglich der steuerrechtliche Verwaltungsakt gemeint, bei dem Getaufte erklären, dass sie nicht mehr zu ihrer Religionsgemeinschaft gehören wollen.

Übrigens:
Mitglied der Kirche wird man durch Taufe. Bei einem Austritt vor einer staatlichen Behörde endet die Kirchenmitgliedschaft und alle mit ihr verbundenen Rechte und Pflichten.

Die Taufe wiederum ist Gnadengeschenk Gottes und wird von diesem nicht zurückgenommen. Diese Verbundenheit  zur Gemeinschaft mit Jesus Christus und zur Gemeinschaft der Gläubigen, besteht auch bei einem Kirchenaustritt im Grunde fort. Da die Gemeinschaft jedoch gelebt werden will, und der Christ, um sich im Glauben zu entwickeln und zu entfalten, der lebendigen Gemeinde bedarf, ist ein Kirchenaustritt andererseits nicht nur die Entbindung von der Kirchensteuerpflicht.

Wegen der Unwiderruflichkeit der Taufe, findet bei einem Wiedereintritt keine erneute Taufe statt.

Weitere Informationen: Das Kircheneintrittsportal von evangelisch.de




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